Der Aufreger der Woche!

Befreiung von der Wehrpflicht

geschrieben am | 30. Januar 2008 | 1 Kommentar

Sehr geehrter Herr Verteidigungsminister, 

erlauben Sie mir bitte die Freiheit, Ihnen respektvoll folgendes zu unterbreiten und ich bitte Sie um Ihre wohlwollende Bemühung, die Angelegenheit rasch zu bearbeiten.

Ich bin 24 Jahre alt und habe vor kurzem meinen Einberufungsbescheid erhalten. Ich bin mit einer 44jährigen Witwe verheiratet, welche eine Tochter von 25 Jahren hat. Mein Vater hat besagte Tochter geheiratet, Somit ist mein Vater mein Schwiegersohn geworden, da er ja die Stieftochter meiner Frau geheiratet hat. Zudem ist meine Tochter meine Stiefmutter geworden, da sie ja meinen Vater geheiratet hat. Meine Frau und ich haben letzten Januar einen Sohn bekommen. Dieser ist Bruder der Frau meines Vaters, also der Schwager meines Vaters. Außerdem ist er auch mein Onkel, da er ja der Bruder meiner Stiefmutter ist. Mein Sohn ist also mein Onkel.

Die Frau meines Vaters hat Weihnachten einen Sohn bekommen, der zugleich mein Bruder ist, da er ja Sohn meines Vaters ist. Weiterhin ist er auch noch mein Enkel, weil er der Sohn der Tochter meiner Frau ist.

Ich bin also der Bruder meines Enkels und da der Ehemann der Mutter von jemandem ja auch der Vater ist, bin ich Vater der Tochter meiner Frau und Bruder ihres Sohnes – Also bin ich auch mein eigener Großvater.

Nach diesen Erklärungen, sehr geehrter Minister, bitte ich Sie, mich vom Wehrdienst zu befreien, da es das Gesetz verbietet, dass Vater, Sohn und Enkel zugleich Wehrdienst leisten.

Hochachtungsvoll

Kommentare

1 Kommentar zu “Befreiung von der Wehrpflicht”

  1. od
    27. November 2009 @ 02:58

    Aber Du bist nicht Dein eigener Vater. Damit ist die Grossvater, Vater, Sohn Regel nicht verletzt. Dein eigener Grossvater kannst Du auch nicht sein, da die Grossvaterrelation eindeutig ueber Vater und Mutter definiert ist. Der Vater Deines Vaters und der Deiner Mutter sind Deine Grossvaeter. Waerest Du selbst ebenfalls Dein Grossvater, haettest Du mindestens 3 Grossvaeter (da Du weder Deinen Vater noch deine Mutter gezeugt haben kannst), was aber per Definition nicht sein kann. Deine Argumentation basiert auf ANGEHEIRATETEN verwandten, nicht auf natuerlichen. Du musst also alle unnatuerlichen Verwandschaften mit dem Praefix “Stief” versehen. Damit betrifft Dich das von Dir zitierte Gesetz nicht.

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